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   OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29954
OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14 (https://dejure.org/2014,29954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.10.2014 - 22 W 46/14 (https://dejure.org/2014,29954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 22 W 46/14 (https://dejure.org/2014,29954)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch nach Klageerhebung abgetreten: Was kann der Zessionar verwerten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kosten bei Klage durch Rechtsnachfolger (IBR 2015, 1025)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2011, Az.: VII ZB 126/09, zitiert nach ibr-online, Rz. 21 m.w.N.) kann der Zessionar jedoch das Ergebnis des vom Zedent geführten selbstständigen Beweisverfahrens in einem Hauptsacheverfahren als Kläger gegen den Antragsgegner als Beklagten verwerten, wenn die Abtretung nach Anhängigkeit erfolgte, § 493 ZPO.

    Auf diese Weise wird vermieden, dass der Gläubiger sich einem ihm etwa nachteiligen Ergebnis des Beweisverfahrens dadurch entzieht, dass er den nachfolgenden Hauptsache Rechtsstreit nicht selbst einleitet, sondern durch einen Zessionar führen lässt; der Antragsgegner wiederum würde allein dadurch einen Prozessvorteil erlangen, dass das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nur deswegen nicht verwertbar wäre, weil der Antragsteller dieses Verfahrens während oder nach Durchführung dieses Beweisverfahrens seine Ansprüche abgetreten hat (vgl. BGH Beschluss vom 27. Oktober 2011 a. a. O.).

  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 79/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Einleitung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14
    Ein Beschluss gem. § 494 a Abs. 2 ZPO kann nicht ergehen, wenn mehrere Antragsteller wegen ihnen zustehender Mängelansprüche aus einem Bauvertrag ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt haben und der Antragsgegner daraufhin von einem der Antragsteller, der zugleich Rechtsnachfolger des anderen Antragstellers hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Ansprüche geworden ist, im Klagewege in Anspruch genommen wird (vgl. BGH Beschluss vom 23. August 2007, Aktenzeichen: VII ZB 79/06, zitiert nach ibr-online, Rz. 8).

    Kommt es nicht zu einer Hauptsache Entscheidung, soll der Antragsgegner kostenrechtlich durch § 494a ZPO so gestellt werden, als habe er obsiegt (vgl. BGH Beschluss vom 23. August 2007 a. a. O., Rz. 9).

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 4/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Berücksichtigung bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14
    Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mitumfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH Beschluss vom 12. September -, Aktenzeichen: VII ZB 4/13 zitiert nach ibr-online, Rz. 11 m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 21. Oktober 2004, Az.: V ZB 28/04, zitiert nach ibr-online, Rz. 5 m.w.N.).

    Hiermit nicht vergleichbar ist der Fall, dass an Stelle des Antragstellers oder des Antragsgegners ein Streithelfer aus dem selbstständigen Beweisverfahren Partei des sich anschließenden Rechtsstreites wird (vgl. zur Frage der Parteiidentität bei einem Streithelfer aus dem selbstständigen Beweisverfahren BGH Beschluss vom 12. September -, Aktenzeichen: VII ZB 4/13, zitiert nach ibr-online, Rz. 12).

  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14
    Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mitumfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH Beschluss vom 12. September -, Aktenzeichen: VII ZB 4/13 zitiert nach ibr-online, Rz. 11 m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 21. Oktober 2004, Az.: V ZB 28/04, zitiert nach ibr-online, Rz. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.03.2007 - 3 W 75/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2014 - 22 W 46/14
    Grundsätzlich ist über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess zu entscheiden (vgl. OLG Köln Beschluss vom 27. März 2007, Az.: 3 W 75/06, zitiert nach ibr-online, Rz. 2).
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